Przeglądaj wg Słowo kluczowe "Partie polityczne"
Teraz wyświetlane 1 - 2 z 2
Wyników na stronę
Opcje sortowania
Pozycja Rola partii politycznych w działalności Rady Związkowej Republiki Federalnej Niemiec(Nakładem Uniwersytetu Jagiellońskiego, 1976) Maciąg, ZbigniewDie verwickelte und auf vielen Ebenen verlaufende Frage nach der Rolle der politischen Parteien in der Wirksamkeit des Bundesrates der BRD gehört zu den umstrittensten Fragen der deutschen Wissenschaft; es ist schwer, den Standpunkt der einzelnen Forscher diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner bringen zu wollen. Die Auseinandersetzungen mit diesem Problem tauchten bereits in den Disskussionen im Parlamentarische Rat über den Entwurf des Grundgesetzes auf. Die Folge dessen war, dass man die Struktur des Bundesrates akzeptierte, die die Verfassungstradition Deutschlands berücksichtigte und nicht die des Senats, die damals als Alternative stand. Nachdem der Verfasser sowohl den normativen Stand und die Meinungen eines Teils der westdeutschen Doktrin bezüglich der angenommenen Struktur des Bundesrates als auch die Prinzipien, nach welchen die Parteien an der Gestaltung des Gesamtwillens der Nation mitwirken, analysiert hat, kommt er zum Schluss, dass das gesetzliche Verfassungssystem der BRD ein Mangel an innerem Zusammenhalt aufweist. Es ist die Folge einer ungeschickten Verknüpfung von Verfassungsrelikten aus dem 19 Jahrhundert mit den in der westlichen Welt schon ziemlich verbreiteten Verfassungsprinzipien bürgerlicher Demokratien. Dieser Mangel ist weit fortgeschritten und vertieft, weil die Doktrin mit steifen und traditionellen Kategorien umgeht. Darüberhinaus nimmt dieses Verfassungssystem keine Rücksicht auf die für das effektive Funktionieren notwendigen praktischen Erfordernise. Danach bespricht der Verfasser die tatsächlichen Mechanismen, nach denen die Wirksameit des Bundesrates von den Parteien beeinflusst werden; er weist darauf hin, dass sie einerseits vom Charakter des imperativen Mandats abhängig sind, andererseits von den in der Praxis gestalteten gegenseitigen Verhältnissen zwischen den Parteiorganisationen (Instanzen), durch welche Regierungen der Bundesländer ausgestalten werden, und den Parteiorganisationen, die im Bundestag repräsentiert sind. Die Analyse beider Faktoren erweist, dass sie nicht nur die Beeinflussung des Bundesrates seitens der Parteileitung nicht behindern, wie manche Vertreter der westdeutschen Doktrin behaupten, sondern dass sie, im Gegenteil, wesentliche Elemente sind, die diese Beeinflussung in ihrer Wirksamkeit noch fördern. Die Formen und Methoden, derer sich politische Parteien bei der Beeinflussung der Bundesratsmitglieder bedienen, sind wesentlich verschieden von denen, die im Bundestag bestehen. Der Grund dafür ist im Mangel an gesetzlich festgelegten Parteistrukturen im Bundesrat zu sehen. Der Entscheidungsprozess in diesem Organ ist einer Reihe verschiedener Faktoren unterordnet, deren Aktivierung von der Art der zu Debatte stehenden Angelegenheit abhängt. Die Hauptrolle unter ihnen spielen politische Parteien, die den Rahmen für die Wirkung des bürokratischen Fachapparates der Bundesländer abstecken. Bei der Einflussnahme seitens der partei-politischen Organe bemerkt man die Tendenz einer verstärkten Aktivierung entweder der föderativen Wirksamkeit der Parteileitung oder aber der Länderleitung. Jene Aktivierung ist abhängig hauptsächlich vom Spannungsgrad und nicht selten vom politischen Kampf in Sachen, die im Bundesrat zu Debatte stehen. Sind es Angelegenheiten von grosser politischer Bedeutung, besonders wenn sie aussenpolitische oder Verteidigungsprobleme oder aber gesetzliche Regelungen von Wichtigkeit für die Parteiinteressen betreffen, dann treten deutlich Einwirkungen der Bundesparteileitung auf, die mit der Stellungnahme der Fraktion im Bundestag übereinstimmen. Sind es aber Angelegenheiten von Interesse für die einzelnen Bundesländer, wie z. B. neue Einteilung von Steuereinnahmen oder von finanziellen Belastungen, Verteilung von Aufgaben, besonders jener, die die gesetzliche Selbständigkeit der Bundesländer begrentz, dann wiegen Gründe der Landesparteileitungen wie auch der mit ihr eng verbundenen Landesbürokratie vor. Je nach dem Charakter der Angelegenheit werden also die einzelnen Vertretungen der Länder bestimmten Gliederungen unterordnet, übereinstimmend mit der von der Regierungsmehrheit oder Opposition angegebenen Linie. Diese Unterordnungen sind jedoch keine einfache Konsequenz jener Gliederung, weil das Kräfteverhältnis in den Landtagen anders als im Bundestag verläuft. Ein anderer daraus resultierender Grund ist das ungleiche Verhältnis der die Regierungsmehrheit bildenden Parteien in den Ländern zu den Parteien der Regierungsmehrheit und der Opposition auf Bundesebene. Die von den einzelnen Länderregierungen vertretenen Stellen im Bundesrat sind daher in der Praxis das Ergebnis äusserst komplizierter und verwickelter gegenseitiger Abhängigkeit und Verknüpfungen; die wesentlichen Varianten derselben werden von Verfasser einer Analyse unterzogen. Trotz jener Verwicklungen herrscht jedoch sowohl im Bundesrat, als auch im Bundestag eine Gliederung vor, die aus dem angenommenen alternativen Regierungssystem resultiert: Kräfte, die die Wirksamkeit der Regierung unterstützen, neben solchen, die zu jener in Opposition stehen. In den Jahren, wo die Mehrheit in den beiden Parlamentskammern in Westdeutschaland der christlichen Demokratie und ihren Koalitionspartnern gehörte, beobachtete man eine Zunahme der Zentralisierung neben Abschwächung des föderativen Charakter des Staates. Das geschah hauptsächlich dadurch, dass die Bundesbehörden sich der Befugnisse der Landesorgane bemächtigten, was in der Praxis dazu führte, dass die BRD in ein Staat des „kooperativen Föderalismus" verwandelt wurde. Der Bundesrat dagegen, staat die Interessen der Länder auf Bundesebene zu vertreten, wurde in der Tat zum Instrument in den Händen der politischen Leitung des Bundes, zwecks Einflussnahme auf die Regierungen und die Parlamente der Länder. Nach der Machtübernahme durch die kleine Koalition SPD/FDP im Jahre 1969 blieb die Superiorität im Bundesrat bei der christlichen Demokratie; deshalb wurde auch der Bundesrat kein wirksames Oppositionsinstrument gegenüber den Massnahmen der Regierung, obwohl jetzt öfter denn je gegen das Handeln der Regierungsmehrheit Einsprüche seitens der zweiten Kammer erhoben wurden. In den Schlussfolgerungen behauptet der Verfasser, dass der auf traditionellen deutschen Konstruktionen basierende Bundesrat nichts zur Vertiefung des föderativen Charakters des Staates beigetragen hat; im Gegenteil, infolge verschiedener Wandlungen — Resultat der von politischen Parteien gestalteten Praxis — ist der Bundesrat zu einem wesentlichen Element in der Entwicklung und Festigung des Zentralisierungsprozesses geworden und, in Konsequenz, einer gewissen Deformierung der Verfassung, die ein auf legalem Wege unantastbares und unveränderliches fundamentales Prinzip des Bundesstaates bildet.Pozycja System finansowania partii politycznych w RFN(Nakładem Uniwersytetu Jagiellońskiego, 1978) Maciąg, ZbigniewDie Quellen, die Weise und die Höhe der finanziellen Unterstützung der Tätigkeit einer Partei beeinflußt wesentlich nicht nur ihre Position und Bedeutung sondern auch die Gestaltung ihrer inneren Strukturen und die Grundsätze der innerparteilichen Wirksamkeit. Unter den Weisen der Parteifinanzierung kann man folgende Quellen unterscheiden: 1. die Finanzierung aus staatlichen Mitteln (staatliche Finanzierung), 2. die Finanzierung durch Organisationen, Institutionen, juridische und physische Personen (gesellschaftliche Finanzierung). Die staatliche Finanzierung, vor Jahren Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen in Wissenschaft und politischer Praxis in der BRD, kann folgend geteilt werden: a) direkte Finanzierung — wenn die für die Parteiwirksamkeit bestimmten Gelder unmittelbar vom Staatsfonds kommen, b) indirekte Finanzierung — wenn die finanziellen Mittel von dem formell für andere Zwecke bestimmten Staatseinkommen oder — fonds geschöpft werden, tatsächlich aber der Unterstützung der Parteiwirksamkeit dienen. Unmittelbar vom Staatsfonds werden seit 1950 die Bundestagsfraktionen bildenden Parteien finanziell unterstützt. Bezeichnend ist dabei die Tatsache, daß mit der Verringerung der Zahl der Fraktionen die für sie verwendete Summen gestiegen sind. Die Hauptteilhaber an dieser Dotierung sind die größten Parteien CDU/CSU, SPD, FDP geworden. Die Dotierung der Parteien unmittelbar aus dem Staatsfonds machte eine Evolution durch, von der krassen Verletzung des Gleichheitsprinzips, während nur die Bundetagsfraktionen subsidiert wurden, über die Geldleistung für außerparlamentarische Parteien, die die Schwelle von 2,5% erreichter zweiter Stimmen in den Wahlen überschritten haben, bis zur Umfassung auch solcher, die die Schwelle von 0,5% überschreiten. In jedem dieser Systeme sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart (jetzt allerdings in geringerem Maße) wird der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verletzt; diese Ungleichheit wird überdies noch größer durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer freien Einschaltung des Vorsitzenden des Bundestages in viele wichtige Angelegenheiten der Parteien, wodurch die anderen Parteien gewissermaßen von den im Bundestag am stärksten vertretenen Partei abhängig sind. Unter diesen Verhältnissen haben gleichfalls die vier größten Parteien der Republik den größten Anteil an der Verteilung dieser Mittel; gegenwärtig nehmen sie fast ausschließlich die mittelbare Finanzierung vorn staatlichen Fonds oder staatlicher Einnahme in Anspruch. Eine in breitem Umfang von den -wirtschaftlichen Kreisen angewandte Form der Finanzierung der Wirksamkeit vor allem der bürgerlichen Parteien stammte von Abzügen von Einkommensteuern und von Korporationen. Eine andere, eigentlich nur den Parlamentsparteien zugängliche Form der indirekten staatliche Finanzierung sind die für die Parteien und genauer für ihre Fraktionen bestimmten Abzüge von den Tagegeldern der Abgeordneten. Die regierenden Parteien können außerdem noch, andere staatliche Fonds für die Unterstützung ihrer eigenen Propaganda und des Wahlkampfes verwenden. Es ist die sogenannte Finanzierung aus verhehlten Mitteln oder die Finanzierung aus geheimen Mitteln. Ein so ausgedehntes System der staatlichen Finanzierung der Parteien, das eigentlich erst in der staatlichen Entwicklungsphase in der Zeit des Interventionismus möglich ist, besteht in keinem der hoch entwickelten Ländern der heutigen kapitalistischen Welt. Überall beruht die Parteifinanzierung auf der historisch ältesten Unterstützung von der Gesellschaft. Sie tritt grundsätzlich in zwei Formen auf: a) als Finanzierung durch Personen außerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von außen nennen und b) als Finanzierung durch Personen innerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von innen oder Selbstfinanzierung nennen. Diese beiden Formen von gesellschaftlicher Finanzierung treten ebenfalls in der BRD auf, obwohl für solche Parteien wie die CDU/CSU, FDP eine bedeutende und ersprießlichere Quelle die Finanzierung von außen, hauptsächlich aus Kreisen des Kapitals ist; andere, wie z.B. die SPD wird vor allem von innen, von den in disziplinierter Weise entrichteten Mitgliedsbeiträgen finanziert. Die letztgenannte Finanzierungsform der Partei gibt eine größere Möglichkeit Parteien, die eine breitere Unterstützung des Souveräns erreicht haben und bildet somit eine wesentliche Voraussetzung einer demokratische Gestaltung des Volkswillens. Sie versichert überdies eine größere Beeinflussungsmöglichkeit der Wirksamkeit der Parteileitung und erweitert die Demokratie der innerparteilichen Willensbildung. Die Finanzierung von außen hingegen, und zwar vor allem vom Kapital verursacht eine tiefere Ungleichheit der Finanzierung der politischen Parteien; sie stellt eine der Folgen der im politisch-konstitutionellen System der BRD bestehenden sozial-ökonomischen Ungleichheit dar.