System finansowania partii politycznych w RFN
dc.contributor.author | Maciąg, Zbigniew | |
dc.date.accessioned | 2020-04-23T12:30:34Z | |
dc.date.available | 2020-04-23T12:30:34Z | |
dc.date.issued | 1978 | |
dc.description | https://wuj.pl/ | |
dc.description.abstract | Die Quellen, die Weise und die Höhe der finanziellen Unterstützung der Tätigkeit einer Partei beeinflußt wesentlich nicht nur ihre Position und Bedeutung sondern auch die Gestaltung ihrer inneren Strukturen und die Grundsätze der innerparteilichen Wirksamkeit. Unter den Weisen der Parteifinanzierung kann man folgende Quellen unterscheiden: 1. die Finanzierung aus staatlichen Mitteln (staatliche Finanzierung), 2. die Finanzierung durch Organisationen, Institutionen, juridische und physische Personen (gesellschaftliche Finanzierung). Die staatliche Finanzierung, vor Jahren Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen in Wissenschaft und politischer Praxis in der BRD, kann folgend geteilt werden: a) direkte Finanzierung — wenn die für die Parteiwirksamkeit bestimmten Gelder unmittelbar vom Staatsfonds kommen, b) indirekte Finanzierung — wenn die finanziellen Mittel von dem formell für andere Zwecke bestimmten Staatseinkommen oder — fonds geschöpft werden, tatsächlich aber der Unterstützung der Parteiwirksamkeit dienen. Unmittelbar vom Staatsfonds werden seit 1950 die Bundestagsfraktionen bildenden Parteien finanziell unterstützt. Bezeichnend ist dabei die Tatsache, daß mit der Verringerung der Zahl der Fraktionen die für sie verwendete Summen gestiegen sind. Die Hauptteilhaber an dieser Dotierung sind die größten Parteien CDU/CSU, SPD, FDP geworden. Die Dotierung der Parteien unmittelbar aus dem Staatsfonds machte eine Evolution durch, von der krassen Verletzung des Gleichheitsprinzips, während nur die Bundetagsfraktionen subsidiert wurden, über die Geldleistung für außerparlamentarische Parteien, die die Schwelle von 2,5% erreichter zweiter Stimmen in den Wahlen überschritten haben, bis zur Umfassung auch solcher, die die Schwelle von 0,5% überschreiten. In jedem dieser Systeme sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart (jetzt allerdings in geringerem Maße) wird der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verletzt; diese Ungleichheit wird überdies noch größer durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer freien Einschaltung des Vorsitzenden des Bundestages in viele wichtige Angelegenheiten der Parteien, wodurch die anderen Parteien gewissermaßen von den im Bundestag am stärksten vertretenen Partei abhängig sind. Unter diesen Verhältnissen haben gleichfalls die vier größten Parteien der Republik den größten Anteil an der Verteilung dieser Mittel; gegenwärtig nehmen sie fast ausschließlich die mittelbare Finanzierung vorn staatlichen Fonds oder staatlicher Einnahme in Anspruch. Eine in breitem Umfang von den -wirtschaftlichen Kreisen angewandte Form der Finanzierung der Wirksamkeit vor allem der bürgerlichen Parteien stammte von Abzügen von Einkommensteuern und von Korporationen. Eine andere, eigentlich nur den Parlamentsparteien zugängliche Form der indirekten staatliche Finanzierung sind die für die Parteien und genauer für ihre Fraktionen bestimmten Abzüge von den Tagegeldern der Abgeordneten. Die regierenden Parteien können außerdem noch, andere staatliche Fonds für die Unterstützung ihrer eigenen Propaganda und des Wahlkampfes verwenden. Es ist die sogenannte Finanzierung aus verhehlten Mitteln oder die Finanzierung aus geheimen Mitteln. Ein so ausgedehntes System der staatlichen Finanzierung der Parteien, das eigentlich erst in der staatlichen Entwicklungsphase in der Zeit des Interventionismus möglich ist, besteht in keinem der hoch entwickelten Ländern der heutigen kapitalistischen Welt. Überall beruht die Parteifinanzierung auf der historisch ältesten Unterstützung von der Gesellschaft. Sie tritt grundsätzlich in zwei Formen auf: a) als Finanzierung durch Personen außerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von außen nennen und b) als Finanzierung durch Personen innerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von innen oder Selbstfinanzierung nennen. Diese beiden Formen von gesellschaftlicher Finanzierung treten ebenfalls in der BRD auf, obwohl für solche Parteien wie die CDU/CSU, FDP eine bedeutende und ersprießlichere Quelle die Finanzierung von außen, hauptsächlich aus Kreisen des Kapitals ist; andere, wie z.B. die SPD wird vor allem von innen, von den in disziplinierter Weise entrichteten Mitgliedsbeiträgen finanziert. Die letztgenannte Finanzierungsform der Partei gibt eine größere Möglichkeit Parteien, die eine breitere Unterstützung des Souveräns erreicht haben und bildet somit eine wesentliche Voraussetzung einer demokratische Gestaltung des Volkswillens. Sie versichert überdies eine größere Beeinflussungsmöglichkeit der Wirksamkeit der Parteileitung und erweitert die Demokratie der innerparteilichen Willensbildung. Die Finanzierung von außen hingegen, und zwar vor allem vom Kapital verursacht eine tiefere Ungleichheit der Finanzierung der politischen Parteien; sie stellt eine der Folgen der im politisch-konstitutionellen System der BRD bestehenden sozial-ökonomischen Ungleichheit dar. | pl |
dc.identifier.citation | Zeszyty Naukowe Uniwersytetu Jagiellońskiego 1978, z.11, s. 117-146. | pl |
dc.identifier.uri | http://hdl.handle.net/11315/28226 | |
dc.language.iso | pl | pl |
dc.publisher | Nakładem Uniwersytetu Jagiellońskiego | pl |
dc.rights | Uznanie autorstwa-Użycie niekomercyjne-Bez utworów zależnych 3.0 Polska | * |
dc.rights.uri | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/pl/ | * |
dc.subject | Partie polityczne | pl |
dc.subject | finansowanie RFN | pl |
dc.subject | finansowanie ze środków państwowych | pl |
dc.subject | finansowanie przez organizacje społeczne | pl |
dc.subject.other | Politologia | pl |
dc.subject.other | Prawo | pl |
dc.title | System finansowania partii politycznych w RFN | pl |
dc.type | Artykuł |